Private Krankenversicherung
In Österreich sind die meisten Menschen im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung versichert und haben somit Anspruch auf eine ganze Reihe von Leistungen des staatlichen Gesundheitssystems: Besuch von Ärzten mit einem Kassenvertrag oder Wahlärzten, Ambulanzen und Versorgung in öffentlichen Krankenhäusern sowie in Rehabilitationseinrichtungen. Diese gesetzliche Versicherung deckt zwar die Grundversorgung ab, eine zusätzliche private Krankenversicherung bringt aber erhebliche Mehrleistungen und weitere Annehmlichkeiten – je nach Art und Umfang des gewählten Versicherungspakets.
Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung werden immer mehr gekürzt – mit einer privaten Krankenversicherung können Sie für sich und Ihre ganze Familie unter folgenden Bereichen wählen oder diese miteinander kombinieren:
Sonderklasse – diese Variante wird auch oft als Privatversicherung, Krankenhauskosten- oder Zusatzversicherung usw. bezeichnet. Sie bietet mehr Komfort und bessere ärztliche Leistungen im Zusammenhang mit einem Krankenhausaufenthalt.
- Freie Wahl des Arztes und des Krankenhauses (nur in Sanatorien können auch externe Ärzte mitgenommen werden).
- Direktverrechnung mit dem Krankenhaus
- Im Operationsfall freie Wahl des Operateurs (LKH: Wahl Primar oder Oberarzt)
- Schnellere Zuteilung eines Termins bei Operationen (für Sonderklasse-Patienten sind eigene Kontingente reserviert).
- Wahrung der Intimsphäre (z.B. Einbettzimmer)
- Unterbringung in Zimmern mit maximal zwei Betten, mit eigenem Bad, Fernseher, Telefon, eigenem Kleiderschrank und ähnlichen Annehmlichkeiten
- Möglichkeit, JEDERZEIT Besuch empfangen zu können.
- Ersatztaggeld, wenn Klasse nicht in Anspruch genommen Z.B. im Unfallkrankenhaus (je nach Tarif max. 125 Euro)
- Geburtskostenbeihilfe, wenn Klasse nicht in Anspruch genommen wird oder bei Hausgeburt
- Maßnahmen zur Gesundheitsförderungen – wie Vorsorgeuntersuchungen, Raucherentwöhnung etc.
Ambulante Heilbehandlungen – übernimmt die Kosten einer Behandlung als Privatpatient, z.B. auch für alternative Heilmethoden, wie z.B. Homöopathie, TCM, Akkupunktur, Medikamentenkosten, Therapien, Heilbehelfe wie z.B. Brillen und vieles mehr. Nicht für Zahnarztbesuche. Ein Ambulanter Tarif kann entweder alleine oder auch in Kombination mit einem stationären Tarif für Krankenhausaufenthalte abgeschlossen werden.
Krankenhaustaggeld – bietet einen gewählten Geldbetrag für jeden Tag, der im Krankenhaus verbracht werden muss. Damit kann entweder der Verpflegungsselbstbehalt im Krankenhaus oder aber auch andere Verdienstausfälle abgegolten werden.
Zahnzusatz – umfasst Leistungen für Zahnbehandlung und Zahnersatz. Die Tarife für Zahnbehandlungen können meist nur in Verbindung mit Sonderklasse-Tarifen abgeschlossen werden. Als alleinstehendes Produkt ist ein Abschluss in Österreich derzeit nicht möglich.
Wenn ein Krankenhausaufenthalt kurz bevor steht, ist es meist zu spät für eine private Krankenversicherung!
Ganz im Allgemeinen wird der Wunsch nach Versicherungsschutz immer dann besonders groß, wenn ein akuter Anlassfall gegeben ist. Leider kann es dann zumindest für diesen Klinikaufenthalt schon zu spät sein. Zum einen werden bereits bestehende ernste Gesundheitsstörungen, wenn überhaupt, meist nur gegen erhebliche Prämienzuschläge mitversichert und/oder mit der Vereinbarung von zusätzlichen besonderen Wartezeiten belegt. Dies dient dem Versicherer als Schutz vor Zweckabschlüssen. Damit wird die Versichertengemeinschaft vor überhöhten Prämien geschützt!
Der Versicherungsschutz einer privaten Krankenzusatzversicherung beginnt grundsätzlich zu dem in der Police angegebenen Versicherungsbeginn. Allerdings verstecken sich mitunter in den Versicherungsbedingungen auch Wartezeiten. Eine Variante dabei ist eine allgemeine Wartezeit von 3 Monaten. Bei Gruppenkrankenversicherung wird diese meist auf 1 Monat verkürzt. Derzeit gibt es aber auch eine steigende Anzahl an Produkten die zur Gänze auf eine Wartezeit verzichten. Für werdende Mütter, also bei Schwangerschaft, wäre die besondere Wartezeit in der Regel 9 Monate. Vermehrt sind die Versicherungsgesellschaften jedoch dazu übergegangen, dass bei Abschluss einer Familienkrankenversicherung diese Wartezeit fast zur Gänze entfällt. Voraussetzung für den Entfall ist eine Mindestlaufzeit von 3 Jahren und die werdende Mutter, Ihr Partner, als auch das erwartete Kind werden in einem Sonderklassetarif versichert.
Ganz nah mit dem Entfall der Wartezeit ist auch das Thema der vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung verbunden. Die gestellten Fragen zum derzeitigen Gesundheitszustand bei Abschluss sind unbedingt wahrheitsgemäß zu beantworten, da widrigen Falls die Versicherung keine Leistung erbringen muss. Sollte also eine Beeinträchtigung der Gesundheit bestehen, oder etwas in Kürze ein Klinikaufenthalt anstehen, und am Antrag wird das verschwiegen, so kann es beim ersten Schadensfall sehr schnell zu Schwierigkeiten kommen. Werden durch die Versicherung vom behandelten Krankenhaus oder behandeltem Arzt Befunde oder die Krankengeschichte angefordert. Ist aus diesen Unterlagen zu ersehen, dass die Erkrankung schon vor Abschluss der Versicherung erkennbar war, wird die Versicherung die Leistung verweigern. Das bedeutet dann, dass der Versicherungsnehmer für die Kosten der bereits erfolgten Unterbringung in der Sonderklasse selbst aufkommen muss.
Deshalb warten Sie nicht auf den Anlassfall, sondern sorgen Sie rechtzeitig vor und treten Sie mit Steindl Versicherungsmakler in Kontakt und sehen Sie auch unsere weiteren privaten Versicherungsangebote.
Quelle: chegg.net